Glossar
Sie suchen Werte für die Eingabe in den IHK-Insolvenzcheck? Sie benötigen mehr Informationen zu den Inhalten des IHK-Insolvenzchecks?
Hier finden Sie eine Übersicht mit allen notwendigen Informationen.
Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung kontaktieren Sie gerne die Experten Ihrer IHK Mittlerer Niederrhein.
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Anlagevermögen
Die Werte für das Anlagevermögen (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Bilanz unter der Position „Anlagevermögen“.
Beachten Sie, dass in den IHK-Insolvenzcheck die Werte für das gesamte Anlagevermögen (= Summe des Anlagevermögens) eingegeben werden müssen. Detaillierte Informationen zu Ihrem Anlagevermögen finden Sie auch im Anlagespiegel. Diesen können Sie bei Ihrem Steuerberater anfordern.
Das Anlagevermögen umfasst sämtliche Vermögensgegenstände die dem Unternehmen dauerhaft dienen sollen. Das Anlagevermögen unterteilt sich in:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rezepte, Verfahren, Prototypen)
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (z. B. EDV-Software)
3. Geschäfts- oder Firmenwert
4. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (z. B. Pkw, Laden- und Büroeinrichtung)
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5. Wertpapiere des Anlagevermögens
6. Sonstige Ausleihungen
Beachten Sie, dass in den IHK-Insolvenzcheck die Werte für das gesamte Anlagevermögen (= Summe des Anlagevermögens) eingegeben werden müssen. Detaillierte Informationen zu Ihrem Anlagevermögen finden Sie auch im Anlagespiegel. Diesen können Sie bei Ihrem Steuerberater anfordern.
Das Anlagevermögen umfasst sämtliche Vermögensgegenstände die dem Unternehmen dauerhaft dienen sollen. Das Anlagevermögen unterteilt sich in:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rezepte, Verfahren, Prototypen)
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (z. B. EDV-Software)
3. Geschäfts- oder Firmenwert
4. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (z. B. Pkw, Laden- und Büroeinrichtung)
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5. Wertpapiere des Anlagevermögens
6. Sonstige Ausleihungen
Umlaufvermögen
Die Werte für das Umlaufvermögen (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Bilanz unter der Position „Umlaufvermögen“.
Beachten Sie, dass in den IHK-Insolvenzcheck die Werte für die Positionen „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“, „Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen“, „Wertpapiere“ sowie die Werte für das gesamte Umlaufvermögen (= Summe des Umlaufvermögens) eingegeben werden müssen.
Das Umlaufvermögen umfasst, wie die Bezeichnung schon hergibt, das umlaufende Vermögen. Hierbei handelt es sich um Vermögensgegenstände, die zum Abschlussstichtag verbraucht (z. B. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe), veräußert (z. B. fertige Erzeugnisse und Handelsware) oder nur einmalig genutzt (z. B. Bargeld, Bankguthaben und Forderungen) werden und dementsprechend kurzlebig sind.
Das Umlaufvermögen unterteilt sich in:
I. Vorräte:
1. Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
2. Bestand an unfertigen Erzeugnissen und/oder Leistungen
3. Bestand an fertigen Erzeugnissen und Waren
4. Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferung und Leistung
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4. Sonstige Vermögensgegenstände (z. B. Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen)
III. Wertpapiere
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Sonstige Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Beachten Sie, dass in den IHK-Insolvenzcheck die Werte für die Positionen „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“, „Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen“, „Wertpapiere“ sowie die Werte für das gesamte Umlaufvermögen (= Summe des Umlaufvermögens) eingegeben werden müssen.
Das Umlaufvermögen umfasst, wie die Bezeichnung schon hergibt, das umlaufende Vermögen. Hierbei handelt es sich um Vermögensgegenstände, die zum Abschlussstichtag verbraucht (z. B. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe), veräußert (z. B. fertige Erzeugnisse und Handelsware) oder nur einmalig genutzt (z. B. Bargeld, Bankguthaben und Forderungen) werden und dementsprechend kurzlebig sind.
Das Umlaufvermögen unterteilt sich in:
I. Vorräte:
1. Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
2. Bestand an unfertigen Erzeugnissen und/oder Leistungen
3. Bestand an fertigen Erzeugnissen und Waren
4. Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferung und Leistung
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4. Sonstige Vermögensgegenstände (z. B. Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen)
III. Wertpapiere
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Sonstige Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Eigenkapital
Die Werte für das Eigenkapital (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Bilanz unter der Position „Eigenkapital“.
Beachten Sie, dass in den IHK-Insolvenzcheck die Werte für das gesamte Eigenkapital (= Summe des Eigenkapitals) eingegeben werden müssen.
Das von dem Gesellschafter/den Gesellschaftern ins Unternehmen eingebrachte Kapital wird als Eigenkapital bezeichnet. Das Eigenkapital unterteilt sich in:
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklage:
1. Gesetzliche Rücklage
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
3. Satzungsmäßige Rücklagen
4. Andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Beachten Sie, dass in den IHK-Insolvenzcheck die Werte für das gesamte Eigenkapital (= Summe des Eigenkapitals) eingegeben werden müssen.
Das von dem Gesellschafter/den Gesellschaftern ins Unternehmen eingebrachte Kapital wird als Eigenkapital bezeichnet. Das Eigenkapital unterteilt sich in:
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklage:
1. Gesetzliche Rücklage
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
3. Satzungsmäßige Rücklagen
4. Andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Fremdkapital
Das Fremdkapital setzt sich aus unterschiedlichen Bilanzpositionen zusammen und weist sämtliche Schulden des Unternehmens aus. Diese auszuweisenden Schulden setzen sich aus unsicheren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (Rückstellungen) und sicheren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zusammen.
Im Fremdkapital zur Ermittlung der Fremdkapitalquote sind auch weitere Positionen auf der Passiv-Seite der Bilanz (z. B. Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Passive latente Steuern) zu berücksichtigen.
Rückstellungen:
Die Werte für die Position Rückstellungen (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Bilanz unter der Position „Rückstellungen“.
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (§ 249 Abs. 1 HGB). In der Bilanz werden sie unterteilt in:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Steuerrückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen (z. B. Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten)
Verbindlichkeiten:
Die Werte für die Position Verbindlichkeiten (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Bilanz unter der Position „Verbindlichkeiten“.
Verbindlichkeiten sind abhängig von Ihren Restlaufzeiten in kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten zu unterscheiden. Kurzfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Mittelfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von einem Jahr bis fünf Jahren. Langfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Die Information über die Restlaufzeiten ist relevant zur Ermittlung unterschiedlicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Sollten Sie keine detaillierteren Angaben zu den Restlaufzeiten, fordern Sie bei Ihrem Steuerberater den sogenannten Verbindlichkeitenspiegel an. Dieser gibt Ihnen Informationen über den Gesamtbetrag und die Restlaufzeiten der entsprechende Verbindlichkeiten.
In der Bilanz werden Verbindlichkeiten unterteilt in:
1. Anleihen, nicht konvertibel
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5. Wechselverbindlichkeiten
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
8. sonstige Verbindlichkeiten (z. B. Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben)
Weitere Bilanzpositionen auf der Passiv-Seite sind z. B. Passive Rechnungsabgrenzungsposten oder Passive latente Steuern. Bilden Sie Für den IHK-Insolvenzcheck einfach die Summe dieser Positionen.
Im Fremdkapital zur Ermittlung der Fremdkapitalquote sind auch weitere Positionen auf der Passiv-Seite der Bilanz (z. B. Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Passive latente Steuern) zu berücksichtigen.
Rückstellungen:
Die Werte für die Position Rückstellungen (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Bilanz unter der Position „Rückstellungen“.
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (§ 249 Abs. 1 HGB). In der Bilanz werden sie unterteilt in:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Steuerrückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen (z. B. Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten)
Verbindlichkeiten:
Die Werte für die Position Verbindlichkeiten (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Bilanz unter der Position „Verbindlichkeiten“.
Verbindlichkeiten sind abhängig von Ihren Restlaufzeiten in kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten zu unterscheiden. Kurzfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Mittelfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von einem Jahr bis fünf Jahren. Langfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Die Information über die Restlaufzeiten ist relevant zur Ermittlung unterschiedlicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Sollten Sie keine detaillierteren Angaben zu den Restlaufzeiten, fordern Sie bei Ihrem Steuerberater den sogenannten Verbindlichkeitenspiegel an. Dieser gibt Ihnen Informationen über den Gesamtbetrag und die Restlaufzeiten der entsprechende Verbindlichkeiten.
In der Bilanz werden Verbindlichkeiten unterteilt in:
1. Anleihen, nicht konvertibel
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5. Wechselverbindlichkeiten
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
8. sonstige Verbindlichkeiten (z. B. Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben)
Weitere Bilanzpositionen auf der Passiv-Seite sind z. B. Passive Rechnungsabgrenzungsposten oder Passive latente Steuern. Bilden Sie Für den IHK-Insolvenzcheck einfach die Summe dieser Positionen.
Rückstellungen
Die Werte für die Position Rückstellungen (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Bilanz unter der Position „Rückstellungen“.
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (§ 249 Abs. 1 HGB). In der Bilanz werden sie unterteilt in:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Steuerrückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen (z. B. Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten)
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (§ 249 Abs. 1 HGB). In der Bilanz werden sie unterteilt in:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Steuerrückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen (z. B. Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten)
Verbindlichkeiten
Die Werte für die Position Verbindlichkeiten (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Bilanz unter der Position „Verbindlichkeiten“.
Verbindlichkeiten sind abhängig von Ihren Restlaufzeiten in kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten zu unterscheiden. Kurzfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Mittelfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von einem Jahr bis fünf Jahren. Langfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Die Information über die Restlaufzeiten ist relevant zur Ermittlung unterschiedlicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Sollten Sie keine detaillierteren Angaben zu den Restlaufzeiten, fordern Sie bei Ihrem Steuerberater den sogenannten Verbindlichkeitenspiegel an. Dieser gibt Ihnen Informationen über den Gesamtbetrag und die Restlaufzeiten der entsprechende Verbindlichkeiten.
In der Bilanz werden Verbindlichkeiten unterteilt in:
1. Anleihen, nicht konvertibel
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5. Wechselverbindlichkeiten
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
8. sonstige Verbindlichkeiten (z. B. Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben)
Verbindlichkeiten sind abhängig von Ihren Restlaufzeiten in kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten zu unterscheiden. Kurzfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Mittelfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von einem Jahr bis fünf Jahren. Langfristige Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Die Information über die Restlaufzeiten ist relevant zur Ermittlung unterschiedlicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Sollten Sie keine detaillierteren Angaben zu den Restlaufzeiten, fordern Sie bei Ihrem Steuerberater den sogenannten Verbindlichkeitenspiegel an. Dieser gibt Ihnen Informationen über den Gesamtbetrag und die Restlaufzeiten der entsprechende Verbindlichkeiten.
In der Bilanz werden Verbindlichkeiten unterteilt in:
1. Anleihen, nicht konvertibel
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5. Wechselverbindlichkeiten
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
8. sonstige Verbindlichkeiten (z. B. Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben)
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse spiegeln die Verkäufe von typischen Waren und Dienstleistungen wider, die innerhalb eines Geschäftsjahres realisiert wurden. Die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielten Umsatzerlöse sind um die gewährten Skonti, Rabatte und ähnlichen Vergünstigungen zu reduzieren.
Gesamtleistung
In der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht die Gesamtleistung der Zwischensumme aus den Umsatzerlösen, der Erhöhung und Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie anderen aktivierte Eigenleistungen. Die Gesamtleistung spiegelt die gesamte Produktionsleistung des Unternehmens auf der Ertragsseite wider. Die Gesamtleistung enthält keine betriebsfremden, außerordentlichen oder periodenfremden Erträge.
Die Werte für die Position Gesamtleistung (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Gesamtleistung“.
Wie bereits oben beschrieben wurde unterteilt sich die Gesamtleistung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in:
1. Umsatzerlöse
Umsatzerlöse spiegeln die Verkäufe von typischen Waren und Dienstleistungen wider, die innerhalb eines Geschäftsjahres realisiert wurden. Die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielten Umsatzerlöse sind um die gewährten Skonti, Rabatte und ähnlichen Vergünstigungen zu reduzieren.
2. Erhöhung und Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Fertige und unfertige Erzeugnisse, die in der aktuellen Rechnungsperiode produziert wurden und zunächst auf Lager gegangen sind, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandserhöhungen zu erfassen. Erzeugnisse, die bereits vor der aktuellen Rechnungsperiode produziert wurden und aus dem Lager heraus verkauft wurden, sind als Bestandsminderungen zu erfassen.
Im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens verschafft die Berücksichtigung der Bestandsveränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht nur einen Überblick über die Veränderung des aktuellen Lagerbestands, sondern grenzt den Ertrag (analog zum Aufwand) auf die jeweilige Rechnungsperiode ab.
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
Zu anderen aktivierten Eigenleistungen zählen Produktionsleistungen des Unternehmens, die zwar keine direkte Berücksichtigung in den Umsatzerlösen finden, trotzdem aber Erzeugnisse des Unternehmens aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit darstellen. Diese Erzeugnisse werden von dem Unternehmen selbst benötigt und sind oft günstiger als der Einkauf bei einem anderem Unternehmen.
Die Werte für die Position Gesamtleistung (aktuelles Jahr/Vorjahr) finden Sie in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Gesamtleistung“.
Wie bereits oben beschrieben wurde unterteilt sich die Gesamtleistung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in:
1. Umsatzerlöse
Umsatzerlöse spiegeln die Verkäufe von typischen Waren und Dienstleistungen wider, die innerhalb eines Geschäftsjahres realisiert wurden. Die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielten Umsatzerlöse sind um die gewährten Skonti, Rabatte und ähnlichen Vergünstigungen zu reduzieren.
2. Erhöhung und Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Fertige und unfertige Erzeugnisse, die in der aktuellen Rechnungsperiode produziert wurden und zunächst auf Lager gegangen sind, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandserhöhungen zu erfassen. Erzeugnisse, die bereits vor der aktuellen Rechnungsperiode produziert wurden und aus dem Lager heraus verkauft wurden, sind als Bestandsminderungen zu erfassen.
Im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens verschafft die Berücksichtigung der Bestandsveränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht nur einen Überblick über die Veränderung des aktuellen Lagerbestands, sondern grenzt den Ertrag (analog zum Aufwand) auf die jeweilige Rechnungsperiode ab.
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
Zu anderen aktivierten Eigenleistungen zählen Produktionsleistungen des Unternehmens, die zwar keine direkte Berücksichtigung in den Umsatzerlösen finden, trotzdem aber Erzeugnisse des Unternehmens aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit darstellen. Diese Erzeugnisse werden von dem Unternehmen selbst benötigt und sind oft günstiger als der Einkauf bei einem anderem Unternehmen.
Sonstige betriebliche Erträge
Unter der Position „Sonstige betriebliche Erträge“ werden alle Erträge zusammengefasst, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit heraus erzielt werden. Anders als bei den Umsatzerlösen, also dem Verkauf von typischen Produkten und Dienstleistungen, handelt es sich bei dem sonstigen betrieblichen Erträgen um untypische Tätigkeiten die nicht mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Verbindung stehen, durch die ein Ertrag erzielt wurde (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, Erträge aus Währungsumrechnung oder Versicherungsentschädigung und Schadensersatzleistungen).
Materialaufwand
Die Position Materialaufwand fasst sämtliche Aufwendung zusammen, die für Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe (beispielsweise für die Produktion von Waren) aufgewendet werden.
Auch Aufwendung für bezogene Waren und Leistungen werden unter dieser Position zusammengefasst. Bezogene Waren und Leistungen sind solche, die nicht selber produziert oder geleistet werden sondern die von Dritten eingekauft werden.
Aus dem Einkauf erhaltene Skonti, Boni oder Rabatte werden verrechnet.
Auch Aufwendung für bezogene Waren und Leistungen werden unter dieser Position zusammengefasst. Bezogene Waren und Leistungen sind solche, die nicht selber produziert oder geleistet werden sondern die von Dritten eingekauft werden.
Aus dem Einkauf erhaltene Skonti, Boni oder Rabatte werden verrechnet.
Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst Aufwendungen für Löhne und Gehälter. Auch soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung werden unter der Position Personalaufwand in der Fewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zu diesen Aufwendungen zählen neben den gesetzlichen sozialen Aufwendungen (z. B. gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, oder auch genannt: Arbeitgeberanteil), Beiträge zur Berufsgenossenschaft oder sonstige Zuwendungen an Arbeitnehmer, die in einer Sondersituation Unterstützung benötigen (z. B. freiwillige Unterstützungszahlungen bei Krankheit, Unfall, Kur- und Krankenhausaufenthalten oder Arztkostenzuschüsse).
Abschreibungen
Für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögen (soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen nicht überschreiten) wird der anteilige Werteverzehr (Abschreibungen) als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Im Folgenden ein vereinfachtes Beispiel:
Ein Personenkraftwagen (PKW) wird zum Preis von 24.000 Euro erworben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (auf Erfahrungswerten beruhender Zeitraum für die Dauer der Nutzung eines Vermögensgegenstandes, welche keine bindende Rechtsnorm darstellt, jedoch von der Rechtsprechung, der Verwaltung und auch von der Wirtschaft allgemein anerkannt wird) beträgt 6 Jahre.
Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt 4.000 Euro (24.000 Euro : 6 Jahre = 4.000 Euro Abschreibungen).
Im Folgenden ein vereinfachtes Beispiel:
Ein Personenkraftwagen (PKW) wird zum Preis von 24.000 Euro erworben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (auf Erfahrungswerten beruhender Zeitraum für die Dauer der Nutzung eines Vermögensgegenstandes, welche keine bindende Rechtsnorm darstellt, jedoch von der Rechtsprechung, der Verwaltung und auch von der Wirtschaft allgemein anerkannt wird) beträgt 6 Jahre.
Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt 4.000 Euro (24.000 Euro : 6 Jahre = 4.000 Euro Abschreibungen).
Zinsergebnis
Das Zinsergebnis ermittelt sich aus der Position „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ und „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“.
Unter „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ werden solche Beträge erfasst, die dem Unternehmen beispielsweise in Form von Zinsen auf Bankguthaben zufließen.
„Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ umfassen alle Beträge, die dem Unternehmen unter anderem durch laufende Zinsverpflichtungen an Banken abfließen.
Unter „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ werden solche Beträge erfasst, die dem Unternehmen beispielsweise in Form von Zinsen auf Bankguthaben zufließen.
„Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ umfassen alle Beträge, die dem Unternehmen unter anderem durch laufende Zinsverpflichtungen an Banken abfließen.
Steuern
Steuern lassen sich unterteilen in die Positionen „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ und „Sonstige Steuern“.
Während unter der Position „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ zum Beispiel die Körperschaftssteuer oder die Gewerbesteuer erfasst werden, werden unter der Position „Sonstige Steuern“ beispielsweise die Grundsteuer sowie die Kfz-Steuer erfasst.
Während unter der Position „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ zum Beispiel die Körperschaftssteuer oder die Gewerbesteuer erfasst werden, werden unter der Position „Sonstige Steuern“ beispielsweise die Grundsteuer sowie die Kfz-Steuer erfasst.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Der Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) ist das positive (negative) Ergebnis aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung.